Anlage 4 BinSchPersV
(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom 6. Dezember 2021, S. 4 - 17)
Der untersuchende Arzt sollte bedenken, dass es nicht möglich ist, eine umfassende Liste von Tauglichkeitskriterien zu erstellen, die alle möglichen Gesundheitsstörungen sowie deren Verschiedenartigkeit bei Auftreten und Prognose abdeckt.
Die Grundsätze, die dem in der Tabelle angewandten Ansatz zugrunde liegen, können häufig auf Gesundheitsstörungen übertragen werden, die nicht von dieser Tabelle abgedeckt werden. Die Tauglichkeitsentscheidungen bei Vorliegen einer Gesundheitsstörung hängen von einer sorgfältigen klinischen Beurteilung und Analyse ab, wobei bei jeder Tauglichkeitsentscheidung die folgenden Punkte zu berücksichtigen sind:
Medizinische Tauglichkeit, die die körperliche und psychische Tauglichkeit umfasst, bedeutet, dass die an Bord eines Fahrzeugs auf Binnenwasserstraßen tätige Person nicht an einer Krankheit oder Behinderung leidet, aufgrund deren sie nicht in der Lage ist, die folgenden Tätigkeiten zu verrichten:
die für den Betrieb des Fahrzeugs notwendigen Aufgaben auszuführen;
die ihr zugewiesenen Aufgaben jederzeit zu erfüllen;
die Umgebung korrekt wahrzunehmen.
Die aufgeführten Gesundheitsstörungen sind übliche Beispiele für Gesundheitsstörungen, die zu einer Untauglichkeit von Besatzungsmitgliedern führen können. Anhand dieser Liste können auch entsprechende Tauglichkeitsbeschränkungen festgelegt werden. Die angegebenen Kriterien sind lediglich als Anhaltspunkte für Mediziner gedacht und ersetzen eine fundierte ärztliche Beurteilung nicht.
Die Auswirkungen auf die Arbeit und das Leben auf in Binnengewässern verkehrenden Fahrzeugen variieren je nach Verlauf der jeweiligen Gesundheitsstörung und je nach Behandlungsumfang erheblich. Tauglichkeitsentscheidungen beruhen auf Kenntnissen der Gesundheitsstörung und der Beurteilung der Merkmale, die sich bei der untersuchten Person zeigen.
Kann die medizinische Tauglichkeit nicht in vollem Umfang nachgewiesen werden, können Risikominderungsmaßnahmen und Beschränkungen zur Gewährleistung einer gleichwertigen Sicherheit der Schifffahrt auferlegt werden. Die Risikominderungsmaßnahmen und Beschränkungen werden im vorliegenden Text in den Bemerkungen aufgeführt. In der Beschreibung der medizinischen Tauglichkeitskriterien wird gegebenenfalls auf die betreffenden Risikominderungsmaßnahmen und Beschränkungen verwiesen.
Die Tabelle ist wie folgt aufgebaut:
Internationale Klassifikation der Krankheiten der WHO, 10. Revision (ICD-10). Die Codes werden als Hilfe für die Analyse und insbesondere für die internationale Sammlung und Aufbereitung der Daten angeführt.
Der allgemeine Name einer Krankheit oder einer Gruppe von Krankheiten mit einer kurzen Angabe zu deren Bedeutung für die Arbeit auf Binnenwasserstraßen.
Die medizinischen Tauglichkeitskriterien, die zu folgender Entscheidung führen: Unvereinbarkeit.
Die medizinischen Tauglichkeitskriterien, die zu folgender Entscheidung führen: Kann die zugewiesenen Aufgaben jederzeit erfüllen.
Das Dokument umfasst zwei Anhänge:
Relevante Kriterien in Bezug auf das Sehvermögen gemäß Diagnosecode H 00–59.
Relevante Kriterien in Bezug auf das Hörvermögen gemäß Diagnosecode H 68–95.
ICD 10 Diagnose- codeLeiden Begründung für das KriteriumUnvereinbarkeit mit der jederzeitigen Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben – voraussichtlich vorübergehend (T) – voraussichtlich dauerhaft (P)Kann die zugewiesenen Aufgaben jederzeit erfüllenA 00-B99InfektionenA 00-09Infektiöse Darmerkrankungen Ansteckung anderer, RezidivT – Wenn dies an Land festgestellt wird (aktuelle Symptome oder Erwartung von Testergebnissen hinsichtlich Infektiosität) oder bei nachgewiesener Besiedelung bis Ausheilen nachgewiesenKeine Symptome, die das sichere Arbeiten beeinträchtigenA 15-16Tuberkulose der Atmungsorgane Ansteckung anderer, RezidivT – Bei positivem Screening- Befund oder aus der Anamnese bekannt, bis zur Klärung Bei vorliegender Infektion, bis eine Therapie etabliert ist und bestätigt wird, dass keine Ansteckungsgefahr besteht P – Rezidiv oder schwere bleibende SchädenErfolgreicher Abschluss einer BehandlungA 50-64Infektionen, die vorwiegend durch Geschlechtsverkehr übertragen werden Akute Beeinträchtigung, RezidivT – Wenn an Land festgestellt: bis zur bestätigten Diagnose, Beginn der Behandlung und erfolgreichem Abschluss einer Behandlung P – Nicht behandelbare Spätschäden, die zu Beeinträchtigungen führenKeine Symptome, die das sichere Arbeiten beeinträchtigenB 15Hepatitis A Übertragbar durch verschmutzte Nahrungsmittel oder verschmutztes WasserT – Bis Gelbsucht abgeklungen ist oder körperliche Belastbarkeit wiederhergestellt istKeine Symptome, die das sichere Arbeiten beeinträchtigenB 16-19Hepatitis B Übertragbar durch Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten. Möglichkeit einer dauerhaften Leberschädigung und LeberkrebsT – Bis Gelbsucht abgeklungen ist oder körperliche Belastbarkeit wiederhergestellt ist P – Bleibender Leberschaden mit Symptomen, die das sichere Arbeiten beeinträchtigen oder wahrscheinlich zu Komplikationen führenKeine Symptome, die das sichere Arbeiten beeinträchtigen. Tauglich mit einer zeitlichen Befristung von maximal zwei JahrenHepatitis C Übertragbar durch Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten. Möglichkeit einer dauerhaften LeberschädigungT – Bis Gelbsucht abgeklungen ist oder körperliche Belastbarkeit wiederhergestellt ist P – Bleibender Leberschaden mit Symptomen, die das sichere Arbeiten beeinträchtigen oder wahrscheinlich zu Komplikationen führenKeine Symptome, die das sichere Arbeiten beeinträchtigenB 20–24HIV+ Übertragbar durch Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten. Progression zu HIV-assoziierten Erkrankungen oder zu AidsT – Gutes Bewusstsein für die Erkrankung und vollständige Beachtung bezüglich der Therapieempfehlungen P – Irreversible Einschränkung durch HIV-assoziierte Erkrankungen. Dauerhafte Einschränkungen durch Nebenwirkungen der MedikationKeine Symptome, die das sichere Arbeiten beeinträchtigen. Tauglich mit einer zeitlichen Befristung von maximal zwei JahrenA 00–B 99 nicht separat gelistetSonstige Infektionserkrankungen Persönliche Einschränkung, Ansteckung andererT – Bei einer schweren Infektion und ernsthaftem Risiko einer Ansteckung P – Bei fortbestehendem Risiko für rezidivierende Beeinträchtigungen oder wiederholte InfektionenKeine Symptome, die das sichere Arbeiten beeinträchtigenC 00-48KrebserkrankungenC 00-48Bösartige Neubildungen Rezidive T – Bis zur vollständigen Klärung, Behandlung und Bewertung der Prognose P – Bleibende Einschränkungen mit Symptomen, die das sichere Arbeiten beeinträchtigen, oder bei hoher Rezidiv-WahrscheinlichkeitKeine Symptome, die das sichere Arbeiten beeinträchtigen. Zu bestätigen durch formelle Beurteilung eines FacharztesD 50-89BluterkrankungenD 50–59Anämien/ Hämoglobinopathien Verringerte Belastungsfähigkeit. Episodische Anomalien der roten BlutkörperchenT – Bis Hämoglobinwerte normalisiert oder stabil sind P – Nicht behandelbare schwere, rezidivierende oder anhaltende Anämie oder beeinträchtigende Symptome durch Abfall der roten BlutkörperchenKeine Symptome, die das sichere Arbeiten beeinträchtigenD 73Splenektomie (zurückliegender chirurgischer Eingriff) Erhöhte Empfänglichkeit für bestimmte InfektionenT – Bis klinische Behandlung abgeschlossen und körperliche Belastbarkeit wiederhergestellt istKeine Symptome, die das sichere Arbeiten beeinträchtigenD 50–89 nicht separat gelistetWeitere Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe Unterschiedliche Blutungsneigung, mögliche Einschränkung der Belastbarkeit oder eingeschränkte InfektabwehrT – Während der Klärung des Krankheitsbildes P – Chronische GerinnungsstörungenBeurteilung des EinzelfallsE 00-90Endokrine und StoffwechselerkrankungenE 10Diabetes mellitus – mit Insulin behandelt Akute Einschränkung aufgrund einer Hypoglykämie. Komplikationen aufgrund von Entgleisungen des Glucose-Stoffwechsels. Erhöhte Wahrscheinlichkeit für Komplikationen, die das Sehvermögen, das Nervensystem und das Herz-Kreislauf-System betreffenT – Bei fehlender P – Bei unzureichend kontrollier ter Stoffwechselsituation oder fehlender Therapieadhärenz. Hypoglykämien in der Vorgeschichte oder fehlende Hypoglykämiewahrnehmung. Beeinträchtigungen durch Komplikationen des DiabetesBeurteilung des Einzelfalls mit einer zeitlichen Befristung von maximal fünf Jahren. Abhängig vom Nachweis einer guten Stoffwechselkontrolle, einer vollständigen Compliance bezüglich der Therapieempfehlungen und einer zuverlässigen Hypoglykämiewahrnehmung. Beschränkung 04*** kann angezeigt seinE 11-14Diabetes mellitus – nicht mit Insulin behandelt; Andere Medikation Progression hin zur Insulinbedürftigkeit/-therapie, erhöhte Wahrscheinlichkeit für Komplikationen, die das Sehvermögen, das Nervensystem und das Herz-Kreislauf-System betreffenT – Bei fehlender Wenn Zustand stabil ist und keine Beeinträchtigungen durch Komplikationen vorliegen: tauglich mit einer zeitlichen Befristung von maximal fünf JahrenDiabetes mellitus – nicht mit Insulin behandelt; ausschließlich durch Einhaltung einer Diät behandelt Progression hin zur Insulinbedürftigkeit/-therapie, erhöhte Wahrscheinlichkeit für Komplikationen, die das Sehvermögen, das Nervensystem und das Herz-Kreislauf-System betreffenT – Bei fehlender Wenn Zustand stabil ist und keine Beeinträchtigungen durch Komplikationen vorliegen: tauglich mit einer zeitlichen Befristung von maximal fünf JahrenE 65-68Übergewicht/abnormales Körpergewicht – Über- oder Unterschreitung Risiko zu verunfallen sowie eingeschränkte Beweglichkeit und Belastbarkeit für die Ausführung von Routine- und Notfallaufgaben. Erhöhte Wahrscheinlichkeit für Diabetes, Arterienerkrankungen und ArthroseT – Wenn sicherheitsrelevante Aufgaben nicht wahrgenommen werden können, wenn das Ergebnis der Überprüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit oder das Ergebnis des Belastungstests schlecht ausfällt, der Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 ist (Adipositas Grad III) P – Sicherheitsrelevante Aufgaben können nicht wahrgenommen werden; das Ergebnis der Überprüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit oder das Ergebnis des Belastungstests fällt schlecht aus und Verbesserungen konnten nicht erreicht werdenAnforderungen der Routine- und Notfalltätigkeiten für die zugewiesenen sicherheitsrelevanten Dienstpflichten können erfüllt werden. Beschränkungen 07*** und/oder 09*** können angezeigt seinE 00-90 nicht separat gelistetSonstige endokrine und Stoffwechselerkrankungen (Schilddrüse, Nebenniere einschließlich Addison-Krankheit, Hypophyse, Eierstöcke, Hoden) Wahrscheinlichkeit eines Rezidivs oder von KomplikationenT – Bis zur Abklärung, guten Kontrolle und Therapieadhärenz. Bis ein Jahr nach der Erstdiagnose oder ein Jahr nach jedem Rückfall, in dem eine regelmäßige Untersuchung stattgefunden hat P – Bei fortbestehender Einschränkung, Notwendigkeit häufiger Anpassungen der Medikation oder erhöhter Wahrscheinlichkeit schwerer KomplikationenBeurteilung des Einzelfalls: wenn die Medikation stabil ist und seltene Kontrollen erforderlich sind, keine Einschränkungen und nur eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit für Komplikationen bestehenF 00-99Psychische, kognitive und VerhaltensstörungenF 10Alkoholmissbrauch (Abhängigkeit) Rezidive, Unfälle, Verhaltensauffälligkeiten/fehlerhaftes Durchführen der SicherheitsmaßnahmenT – Bis zur Abklärung, guten Kontrolle und Therapieadhärenz. Bis ein Jahr nach der Erstdiagnose oder ein Jahr nach jedem Rückfall, in dem eine regelmäßige Untersuchung stattgefunden hat P – Wenn fortbestehend oder wenn Begleiterkrankungen bestehen, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach während der Arbeit verschlechtern oder wieder auftreten werdenDrei aufeinanderfolgende Jahre lang: tauglich mit einer zeitlichen Befristung von einem Jahr, mit den Beschränkungen 04*** und 05***. Danach: tauglich für einen Zeitraum von drei Jahren, mit den Beschränkungen 04*** und 05***. Danach: tauglich ohne Beschränkungen für aufeinanderfolgende Zeiträume von zwei, drei und fünf Jahren ohne Rückfall und ohne Begleiterkrankungen, wenn bei einem Bluttest am Ende jedes Zeitraums keine Probleme festgestellt werdenF 11-19Drogenabhängigkeit/anhaltender Substanzmissbrauch, schließt sowohl illegalen Drogenkonsum als auch Abhängigkeit von verschriebenen Medikamenten ein Rezidive, Unfälle, Verhaltensauffälligkeiten/fehlerhaftes Durchführen der SicherheitsmaßnahmenT – Bis zur Abklärung, guten Kontrolle und Therapieadhärenz. Bis ein Jahr nach der Erstdiagnose oder ein Jahr nach jedem Rückfall, in dem eine regelmäßige Untersuchung stattgefunden hat P – Wenn fortbestehend oder wenn Begleiterkrankungen bestehen, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach während der Arbeit verschlechtern oder wieder auftreten werdenDrei aufeinanderfolgende Jahre lang: tauglich mit einer zeitlichen Befristung von einem Jahr, mit den Beschränkungen 04*** und 05***. Danach: tauglich für einen Zeitraum von drei Jahren, mit den Beschränkungen 04*** und 05***. Danach: tauglich ohne Beschränkungen für aufeinanderfolgende Zeiträume von zwei, drei und fünf Jahren ohne Rückfall und ohne Begleiterkrankungen, wenn bei einem Bluttest am Ende jedes Zeitraums keine Probleme festgestellt werdenF 20–31Psychosen (akute) – organisch, schizophren oder anderen Kategorien der ICD-Liste zugehörig. Bipolare Störungen (manisch-depressiv) Rezidive, die zu Veränderungen der Wahrnehmung und des Denkens, zu Unfällen sowie auffälligem und riskantem Verhalten führenNach einer einzigen Episode mit auslösenden Faktoren: T – Bis zur Abklärung, guten Kontrolle und Therapieadhärenz. Bis drei Monate nach der ErstdiagnoseWenn das Mitglied einer Decksmannschaft Krankheitseinsicht zeigt, die Behandlung eingehalten wird und keine Nebenwirkungen der Medikation bestehen: tauglich mit Beschränkung 04***. Beschränkung 05*** kann angezeigt sein. Tauglich ohne Beschränkung: ein Jahr nach der Episode, sofern die auslösenden Faktoren vermieden werden können. Zeitliche Befristung: die ersten zwei Jahre, sechs Monate. Die nächsten fünf Jahre, ein JahrNach einer einzigen Episode ohne auslösende Faktoren oder mehr als einer Episode mit oder ohne auslösende Faktoren: T – Bis zur Abklärung, guten Kontrolle und Therapieadhärenz. Bis zwei Jahre nach der letzten Episode P – Mehr als eine Episode oder fortbestehende Wahrscheinlichkeit eines Rezidivs. Tauglichkeitskriterien werden mit oder ohne Beschränkungen nicht erfülltWenn während eines Zeitraums von zwei Jahren kein Rückfall aufgetreten ist und keine Medikation erforderlich war: tauglich, wenn ein Facharzt festgestellt hat, dass die Ursache eindeutig als vorübergehend identifizierbar und ein Rückfall sehr unwahrscheinlich istF 32–38Affektive Störungen. Schwere Angstzustände, Depression oder jede andere psychische Störung, die die Leistung beeinträchtigen kann Rezidiv, eingeschränkte Leistungsfähigkeit, insbesondere in Notfällen.T – Während der akuten Phase, der Abklärung oder wenn einschränkende Symptome oder Nebenwirkungen der Medikation bestehen P – Persistierende oder rezidivierende Symptome, die zu Beeinträchtigungen führenNach vollständiger Genesung und nach umfassender Beurteilung des Einzelfalls. Je nach Merkmalen und Schweregrad der affektiven Störung kann eine Tauglichkeitsbeurteilung angezeigt sein. Zeitliche Befristung: die ersten zwei Jahre, sechs Monate. Beschränkungen 04*** und/oder 07*** können angezeigt sein. Die nächsten fünf Jahre, ein JahrAffektive Störungen. Leichte oder reaktive Symptome von Angst oder Depression Rezidiv, eingeschränkte Leistungsfähigkeit, insbesondere in NotfällenT – Bis keine Symptome mehr vorliegen und keine Medikation mehr erforderlich ist P – Persistierende oder rezidivierende Symptome, die zu Beeinträchtigungen führenSofern keine beeinträchtigenden Symptome vorliegen oder keine beeinträchtigenden Nebenwirkungen der Medikation bestehen. Beschränkungen 04*** und/oder 07*** können angezeigt sein.F 00-99 nicht separat gelistetAndere Störungen z. B. Persönlichkeitsstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen (ADHS), Entwicklungsstörungen (z. B. Autismus)P – Sofern die Einschätzung besteht, dass sicherheitsrelevante Konsequenzen auftreten könnenSofern keine negativen Auswirkungen während der Arbeit zu erwarten sind. Keine Zwischenfälle während vergangener Dienste. Beschränkungen 04*** und/oder 07*** können angezeigt seinG 00-99Krankheiten des NervensystemsG 40–41Einzelner epileptischer Anfall Gefährdung des Fahrzeugs oder anderer Personen oder Selbstgefährdung durch AnfälleEinzelner epileptischer Anfall T – Für die Dauer der Abklärung und ein Jahr nach dem AnfallEin Jahr nach dem Anfall, bei stabiler Medikation: tauglich mit Beschränkung 04*** Tauglich ohne Beschränkungen: ein Jahr nach dem Anfall und ein Jahr nach Ende der BehandlungEpilepsie – ohne auslösende Faktoren (wiederholte Anfälle) Gefährdung des Fahrzeugs oder anderer Personen oder Selbstgefährdung durch AnfälleT – Für die Dauer der Abklärung und zwei Jahre nach dem letzten Anfall P – Wiederholte Anfälle, keine Kontrolle durch MedikationSofern ohne Medikation oder unter stabiler medikamentöser Einstellung bei guter Therapie-Compliance: tauglich mit Beschränkung 04*** Tauglich ohne Beschränkungen, sofern anfallsfrei und keine Einnahme von Medikamenten mindestens in den letzten zehn JahrenEpilepsie – verursacht durch Alkohol, Medikamente, Kopfverletzungen (wiederholte Anfälle) Gefährdung des Fahrzeugs oder anderer Personen oder Selbstgefährdung durch AnfälleT – Für die Dauer der Abklärung und zwei Jahre nach dem letzten Anfall P – Wiederholte Anfälle, keine Kontrolle durch MedikationSofern ohne Medikation oder unter stabiler medikamentöser Einstellung bei guter Therapie-Compliance: tauglich mit Beschränkung 04*** Tauglich ohne Beschränkungen, sofern anfallsfrei und keine Einnahme von Medikamenten mindestens in den letzten fünf JahrenG 43Migräne (häufige Anfälle mit einhergehender starker Beeinträchtigung des Allgemeinzustands) Risiko für Rezidive, die zu Einschränkungen führenP – Häufige Anfälle, die zu starken Leistungseinschränkungen führenSofern keine leistungseinschränkenden Auswirkungen während der Arbeit zu erwarten sind. Keine Zwischenfälle während vergangener DiensteG 47Schlafapnoe Müdigkeit und Einschlafen während der ArbeitT – Bis eine Behandlung begonnen und drei Monate lang erfolgreich durchgeführt wurde P - Behandlung erfolglos oder Behandlung wird nicht eingehaltenWenn die Behandlung drei Monate nachweislich effektiv durchgeführt wurde. Alle sechs Monate Beurteilung der Compliance. Beschränkung 05*** kann angezeigt seinNarkolepsie Müdigkeit und Einschlafen während der ArbeitT – Bis mindestens zwei Jahre durch entsprechende Behandlung kontrolliert P – Behandlung erfolglos oder Behandlung wird nicht eingehaltenWenn ein Facharzt bestätigt, dass die Behandlung mindestens zwei Jahre vollständig kontrolliert wurde: tauglich mit Beschränkung 04***G 00–99 nicht separat gelistetSonstige Erkrankungen des Nervensystems z. B. Multiple Sklerose, Parkinson-Krankheit Rezidive/Progression. Einschränkungen von Muskelkraft, Gleichgewichtssinn, Koordination und BeweglichkeitT – Bis zur Abklärung, guten Kontrolle und Therapie-Compliance P – Wenn die Einschränkungen das sichere Arbeiten beeinträchtigen oder die Person nicht in der Lage ist, die physischen Leistungsanforderungen zu erfüllenBeurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage der Anforderungen der Routine- und Notfallaufgaben, unter Berücksichtigung neurologisch-psychiatrischer fachärztlicher EmpfehlungenR 55Synkope und andere Bewusstseinsstörungen Rezidiv mit Verletzungen oder KontrollverlustT – Bis zur Klärung der Ursache und bis zum Nachweis, dass die zugrunde liegende Krankheit therapeutisch beherrscht wird. Krankheitsbild: Beurteilung des Einzelfalls. Beschränkung 04*** kann angezeigt sein T – Vier WochenBeurteilung des Einzelfalls. Beschränkung 04*** kann angezeigt sein. T – Mögliche Ursache nicht festzustellen oder nicht behandelbar: für sechs Monate nach dem Ereignis, wenn keine erneuten Ereignisse eingetreten sind T – Nachweis der möglichen Ursache oder Ursache gefunden und behandelt: für einen Monat nach erfolgreicher Behandlung P – Für alle vorgenannten Fälle, wenn sich die Ereignisse trotz umfassender Abklärung und angemessener Behandlung weiterhin wiederholenT 90Intrakranielle Verletzungen/Operationen, einschließlich der Behandlung von Gefäßanomalien oder schwere Kopfverletzungen mit Hirnschädigung Gefährdung des Fahrzeugs oder Dritter oder Selbstgefährdung durch cerebrale Krampfanfälle. Störungen der kognitiven, sensorischen oder motorischen Funktionen. Rezidiv oder Komplikationen der zugrunde liegenden ErkrankungT – Für ein Jahr oder länger, bis die Anfallswahrscheinlichkeit gering* ist, auf der Grundlage einer Facharztmeinung P – Andauernde Einschränkung durch zugrunde liegende Erkrankung oder Verletzung oder wiederkehrende AnfälleNach mindestens einem Jahr, wenn die Anfallswahrscheinlichkeit gering* ist und keine Einschränkung durch die zugrunde liegende Erkrankung oder Verletzung vorliegt: tauglich mit Beschränkung 04*** Tauglich ohne Beschränkungen, wenn keine Einschränkung durch die zugrunde liegende Erkrankung oder Verletzung vorliegt, keine Epilepsie-Medikamente. Anfallswahrscheinlichkeit sehr gering*H 00-99Erkrankungen der Augen und OhrenH 00-59Augenerkrankungen: fortschreitend oder wiederholt (z. B. Glaukom, Makulopathien, diabetische Retinopathie, Retinitis pigmentosa, Keratokonus, Diplopie, Blepharospasmus, Uveitis, Hornhautgeschwür, Netzhautablösung) Künftige Unfähigkeit, den Anforderungen an das Sehvermögen zu genügen, Rezidiv-RisikoT – Vorübergehende Unfähigkeit, den einschlägigen Anforderungen an das Sehvermögen zu genügen (siehe Anhang 1), und geringe Wahrscheinlichkeit von Verschlechterungen im weiteren Verlauf oder von beeinträchtigenden Rezidiven nach der Behandlung oder nach dem Ausheilen P – Unfähigkeit, den einschlägigen Anforderungen an das Sehvermögen zu genügen (siehe Anhang 1), oder – im Falle einer Behandlung – erhöhte Wahrscheinlichkeit nachfolgender Verschlechterungen oder beeinträchtigender RezidiveSehr geringe Rezidiv-Wahrscheinlichkeit. Sehr geringe Wahrscheinlichkeit, dass innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zeugnisses eine Verschlechterung in dem Maße eintritt, dass die Anforderungen an das Sehvermögen nicht mehr erfüllt werdenH 65-67Otitis – externa oder media Rezidive, mögliche Infektionsquelle bei Personen, die mit der Zubereitung/Handhabung von Lebensmitteln zu tun haben, Probleme mit der Nutzung von GehörschutzT – Bei Symptomen, die das sichere Arbeiten beeinträchtigen P – Bei chronischer Sekretion des Ohres bei Personen, die mit der Zubereitung/Handhabung von Lebensmitteln zu tun habenEffiziente Behandlung und keine Wahrscheinlichkeit eines RezidivsH 68-95Krankheiten des Ohres: fortschreitend (z. B. Otosklerose)T – Vorübergehende Unfähigkeit, den einschlägigen Anforderungen an das Hörvermögen zu genügen (siehe Anhang 2), und geringe Wahrscheinlichkeit von Verschlechterungen im weiteren Verlauf oder von beeinträchtigenden Rezidiven nach der Behandlung oder nach dem Ausheilen P – Unfähigkeit, den einschlägigen Anforderungen an das Hörvermögen zu genügen (siehe Anhang 2), oder – im Falle einer Behandlung – erhöhte Wahrscheinlichkeit nachfolgender Verschlechterungen oder beeinträchtigender RezidiveSehr geringe Rezidiv-Rate*. Sehr geringe Wahrscheinlichkeit, dass innerhalb der Gültigkeitsdauer Zeugnisses eine Verschlechterung in dem Maße eintritt, dass die Anforderungen an das Hörvermögen nicht mehr erfüllt werdenH 81Ménière-Krankheit und andere Formen von chronischem oder rezidivierendem stark beeinträchtigendem Schwindel Gleichgewichtsstörungen, dadurch Mobilitätseinschränkung und ÜbelkeitT – Während der akuten Phase P – Häufige Anfälle, die zu starken Leistungseinschränkungen führenGeringe* Wahrscheinlichkeit von Beeinträchtigungen während der ArbeitI 00-99Herz-Kreislauf-SystemI 05-08 I 34-39Ererbte Herzkrankheiten und Herzklappenerkrankungen (einschließlich diesbezüglicher Operationen) Bislang nicht abgeklärte/untersuchte Herzgeräusche Wahrscheinlichkeit des Fortschreitens der Erkrankung, Einschränkungen unter BelastungT – Bis zur Abklärung und, sofern erforderlich, erfolgreichen Behandlung P – Wenn die körperliche Belastbarkeit eingeschränkt ist oder Episoden mit starker Einschränkung der Leistungsfähigkeit auftreten oder bei Behandlung mit Antikoagulantien oder wenn auf Dauer eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer Beeinträchtigung bestehtBeurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage des Rates eines KardiologenI 10-15Hypertonie Erhöhte Wahrscheinlichkeit einer ischämischen Herzerkrankung, von Augen- und Nierenschäden oder eines Schlaganfalls. Mögliche hypertensive Entgleisung/KriseT – Normalerweise, wenn mmHG > 160 systolisch oder > 100 diastolisch ist, bis zur Abklärung und, sofern erforderlich, erfolgreichen Behandlung P – Wenn mmHG dauerhaft > 160 systolisch oder > 100 diastolisch ist, mit oder ohne BehandlungBei Behandlung und wenn keine Beeinträchtigungen durch die Erkrankung oder die Medikamente vorliegenI 20-25Ischämische Herzkrankheiten, z. B. myokardialer Infarkt, im EKG nachweisbarer früherer myokardialer Infarkt oder neu entdeckter Linksschenkelblock, Angina Pectoris, Herzstillstand, koronare Bypass-Operation, Koronarangioplastie Plötzliche auftretende Schwächezustände, verminderte körperliche Belastbarkeit. Probleme mit der Versorgung bei erneuten kardialen Ereignissen während der ArbeitT – Für drei Monate nach der Erstuntersuchung und Behandlung, länger, wenn die Symptome fortbestehen und im Falle einer erhöhten Rezidiv-Wahrscheinlichkeit aufgrund eines pathologischen Befunds P – Wenn die Kriterien für die Erteilung eines Tauglichkeitszeugnisses nicht erfüllt werden und eine weitere Senkung der Rezidiv-Wahrscheinlichkeit unwahrscheinlich istWenn die Rezidiv-Rate sehr gering ist und die Person sich strikt an die Empfehlungen zur Risikosenkung hält und keine relevante Begleiterkrankung gegeben ist, zunächst Ausgabe eines Nachweises mit sechsmonatiger Gültigkeit, anschließend Tauglichkeitszeugnisse für ein Jahr. Wenn die Rezidiv-Rate gering* ist: tauglich mit Beschränkung 04*** Tauglich mit einer zeitlichen Befristung von einem JahrI 44-49Herzrhythmusstörungen und Überleitungsstörungen (einschließlich derjenigen mit Herzschrittmachern und implantiertem Kardioverter-Defibrillator (ICD)) Risiko für Beeinträchtigungen durch Rezidive, plötzlich auftretende Schwächezustände, verminderte körperliche Belastbarkeit. Die Funktion des Schrittmachers/ICD kann durch starke elektrische Felder gestört werdenT – Bis zur Klärung, Behandlung und Nachweis des Behandlungserfolgs P – Wenn einschränkende Symptome gegeben sind oder bei erhöhter Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung bei Rezidiv sowie bei ICD-ImplantationWenn die Rezidiv-Rate gering* ist: tauglich mit Beschränkung 04*** Tauglich mit einer zeitlichen Befristung von einem JahrI 61-69 G 46Ischämische zerebrovaskuläre Krankheiten (Schlaganfall oder transiente ischämische Attacke) Erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Rezidivs, plötzlicher Verlust von Fähigkeiten, Einschränkung der Mobilität. Erhöhtes Risiko für die Entwicklung anderer Kreislauferkrankungen, die einen plötzlichen Verlust von Fähigkeiten zur Folge habenT – Bis zur Abklärung, guten Kontrolle und Therapieadhärenz. Bis drei Monate nach der Erstdiagnose P – Wenn die verbleibenden Symptome Einfluss auf die Dienstpflichten haben oder ein deutlich erhöhtes Risiko für ein Rezidiv bestehtEinzelfallbeurteilung der Diensttauglichkeit: Beschränkung 04*** ist angezeigt. Die Beurteilung berücksichtigt auch die Wahrscheinlichkeit zukünftiger kardialer Erkrankungen. Anforderungen der Routine- und Notfalltätigkeiten für die zugewiesenen sicherheitsrelevanten Dienstpflichten können erfüllt werden. Tauglich mit einer zeitlichen Befristung von einem JahrI 73Arterielle Verschlusskrankheit Risiko für das Vorliegen anderer Kreislauferkrankungen, die einen plötzlichen Verlust von Fähigkeiten zur Folge haben können. Einschränkungen der körperlichen BelastbarkeitT – Bis zum Abschluss der Untersuchung/Beurteilung P – Wenn die Person nicht fähig ist, ihre Aufgaben wahrzunehmenTauglich mit Beschränkung 04***, vorausgesetzt, die Symptome sind nur gering ausgeprägt und beeinträchtigen nicht die wesentlichen Dienstpflichten, oder sie sind operativ oder durch eine andere Behandlung vollständig beseitigt. Zu beurteilen ist das Risiko für zukünftige kardiale Erkrankungen. Tauglich mit einer zeitlichen Befristung von einem JahrI 83Krampfadern Möglichkeit von Blutungen bei Verletzungen, Hautveränderungen und GeschwürenT – Bis zum Abschluss der Behandlung, wenn beeinträchtigende Symptome bestehen. Bis zu einem Monat im Anschluss an eine OperationKeine beeinträchtigenden Symptome oder KomplikationenI 80.2-3Thrombose der tiefen Venen/Lungenembolie Risiko/Wahrscheinlichkeit eines Rezidivs und einer schweren Lungenembolie. Risiko/Wahrscheinlichkeit von Blutungen aufgrund von Behandlung mit GerinnungshemmernT – Bis zur Klärung und zum Abschluss der Behandlung sowie normalerweise während der vorübergehenden Einnahme von Gerinnungshemmern P – Zu erwägen bei wiederholtem Auftreten oder Dauermedikation mit GerinnungshemmernKann als tauglich erachtet werden für Arbeiten mit geringer Verletzungswahrscheinlichkeit, sofern stabil eingestellt mit Gerinnungshemmern mit regelmäßiger Kontrolle des GerinnungswertsI 00-99 nicht separat gelistetAndere Herzerkrankungen, z. B. Kardiomyopathie, Perikarditis, Herzinsuffizienz Wahrscheinlichkeit eines Rezidivs, plötzlicher Verlust von Fähigkeiten, Beschränkung der körperlichen BelastbarkeitT – Bis zur Klärung, Behandlung und Nachweis des Behandlungserfolgs P – Wenn beeinträchtigende Symptome vorliegen oder das Risiko einer Beeinträchtigung bei erneutem Auftreten bestehtBeurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage von FacharztberichtenJ 00-99AtmungssystemJ 02–04 J 30–39Erkrankungen der Nase, der Nasennebenhöhlen und der Halsorgane Beeinträchtigung für den Erkrankten. Unter bestimmten Umständen Kontamination der Lebensmittel oder Übertragung der Infektion auf andere BesatzungsmitgliederT – Bis keine Symptome mehr vorliegen, die das sichere Arbeiten beeinträchtigen P – Wenn die Krankheit immer wiederkehrtNach Abschluss der Behandlung, wenn keine Faktoren bestehen, die ein Rezidiv begünstigenJ 40-44Chronische Bronchitis und/oder Emphysem Geringere Belastungstoleranz und beeinträchtigende SymptomeT – In akuten Phasen P – Wenn es wiederholt zu schweren Rezidiven kommt oder wenn die allgemeinen Tauglichkeitsnormen nicht erfüllt werden können oder wenn eine Kurzatmigkeit vorliegt, die zu Leistungseinschränkungen führtZu berücksichtigen ist, ob Tauglichkeit für Notfallsituationen besteht. Anforderungen der Routine- und Notfalltätigkeiten für die zugewiesenen sicherheitsrelevanten Dienstpflichten können erfüllt werden. Tauglich mit einer zeitlichen Befristung von einem JahrJ 45–46Asthma (detaillierte Prüfung unter Berücksichtigung der Facharztinformationen für alle Berufsanfänger/Erstuntersuchungen) Unvorhersehbare Episoden schwerer Atemnot verursachtT – Bis die Episode abgeklungen, die Ursache geklärt (einschließlich möglicher arbeitsplatzbedingter Ursachen) und ein effektives Behandlungsschema eingerichtet ist oder vorliegt. Bei Personen unter 20 Jahren, die innerhalb der letzten drei Jahre (aufgrund des Asthmas) ins Krankhaus eingewiesen wurden oder mit Steroiden oral behandelt wurden P – Bei vorhersehbarem Risiko für das plötzliche Auftreten lebensbedrohlicher Asthmaanfälle während der Arbeit oder mit der Vorgeschichte eines schlecht kontrollierten Asthmas, d. h. mit häufigen Behandlungen im Krankenhaus in der VergangenheitDiensttauglich, wenn die Krankengeschichte auf ein Erwachsenenasthma** hindeutet, das mit Inhalatoren gut kontrolliert werden kann, und in den vergangenen zwei Jahren keine stationäre Behandlung oder keine Behandlung mit oralen Steroiden erforderlich war oder bei einer Krankengeschichte eines anstrengungsinduzierten Asthmas, das einer regelmäßigen Behandlung bedarfJ 93Pneumothorax (spontan oder traumatisch) Akute Einschränkung aufgrund eines RezidivsT – Normalerweise für zwölf Monate nach der ersten Episode P – Nach rezidivierenden Episoden, sofern keine Pleurektomie oder Pleurodese vorgenommen wurdeNormalerweise zwölf Monate nach der Episode oder kürzer, wenn vom Facharzt geratenK 00-99VerdauungssystemK 01-06Erkrankungen der Mundhöhle Akute Zahnschmerzen. Wiederholte Mund- und ZahnfleischentzündungenT – Bis keine Symptome mehr vorliegen, die das sichere Arbeiten beeinträchtigenWenn Zähne und Zahnfleisch (bei Zahnlosen das Zahnfleisch sowie gut angepasster Zahnersatz in gutem Erhaltungszustand) in gutem Zustand sind. Keine komplexen Prothesen oder wenn Zahnvorsorgeuntersuchung im vergangenen Jahr und entsprechende Folgebehandlungen abgeschlossen wurden und seitdem keine Probleme bestandenK 25–28Ulcus pepticum Rezidiv mit Schmerzen, Blutungen oder PerforationT – Bis zur Ausheilung oder Sanierung durch Operation oder Heliobacter-Eradikation und normale Ernährung seit drei Monaten P – Wenn das Ulcus trotz Operation und Medikation fortbestehtNach der Genesung und ohne diätetische Einschränkung seit drei MonatenK 40–41Hernien – Leistenhernie oder Schenkelhernie Risiko einer StrangulationT – Bis untersucht und bestätigt, dass kein Risiko einer Einklemmung/Strangulation besteht, und, sofern erforderlich, behandeltNach erfolgreicher Behandlung oder wenn der Chirurg bestätigt, dass kein Risiko für eine Strangulation bestehtK 42-43Hernien – Nabelbruch, Bauchwandbruch Instabilität der Bauchwand beim Bücken und HebenBeurteilung des Einzelfalls, je nach Schwere der Symptome oder der Beeinträchtigung. Zu berücksichtigen sind die Auswirkungen regelmäßiger schwerer körperlicher AnstrengungenBeurteilung des Einzelfalls, je nach Schwere der Symptome oder der Beeinträchtigung. Zu berücksichtigen sind die Auswirkungen regelmäßiger schwerer körperlicher AnstrengungenK 44Hernien – Zwerchfellhernie (Hiatushernie) Reflux von Mageninhalt und Magensäure, der Sodbrennen usw.Beurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage der Schwere der Symptome im Liegen und der durch sie verursachten SchlafstörungenBeurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage der Schwere der Symptome im Liegen und der durch sie verursachten SchlafstörungenK 50, 51, 57, 58, 90Nichtinfektiöse Enteritis, Colitis, Morbus Crohn, Divertikulitis usw. Beeinträchtigungen und SchmerzenT – Bis untersucht und behandelt P – Bei schweren Verläufen oder RezidivenBeurteilung des Einzelfalls durch einen Facharzt. Bei geringer Wahrscheinlichkeit eines RezidivsK 60 I 84Analerkrankungen: Hämorrhoiden, Fissuren, Fisteln Wahrscheinlichkeit von Episoden, die Schmerzen verursachen und die Aktivität einschränkenT – Bei Symptomen, die das sichere Arbeiten beeinträchtigen P – Zu erwägen, wenn nicht behandelbar oder rezidivierendBeurteilung des EinzelfallsK 70, 72Leberzirrhose Leberversagen. Blutungen von ÖsophagusvarizenT – Bis zur vollständigen Klärung P – Bei schwerem Verlauf oder bei Auftreten von Aszites oder ÖsophagusvarizenBeurteilung des Einzelfalls durch einen Facharzt. Tauglich mit einer zeitlichen Befristung von einem JahrK 80-83Erkrankungen der Gallenblase und der Gallenwege Gallenkoliken aufgrund von Gallensteinen, Gelbsucht, LeberversagenT – Bei Gallenkoliken bis zum Abschluss der Behandlung P – Fortgeschrittene Lebererkrankung, rezidivierende oder persistierende leistungsbeeinträchtigende SymptomeBeurteilung des Einzelfalls durch einen Facharzt. Plötzliches Auftreten einer Gallenkolik unwahrscheinlichK 85–86Pankreatitis Risiko/Wahrscheinlichkeit eines RezidivsT – Bis die Erkrankung ausgeheilt ist P – Bei wiederholtem Auftreten oder wenn alkoholbedingt, es sei denn, die Abstinenz ist bestätigtBeurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage von FacharztberichtenY 83Stoma (Ileostomie, Kolostomie) Beeinträchtigung bei Kontrollverlust – Bedarf an Beuteln usw. Möglicherweise Schwierigkeiten bei länger andauernder NotfallsituationT – Bis zur Abklärung, guten Kontrolle und Therapieadhärenz. P – Bei schlechter KontrolleBeurteilung des EinzelfallsN 00-99Krankheiten des UrogenitalsystemsN 00, N 17Akutes nephritisches Syndrom Nierenversagen, BluthochdruckP – Bis die Erkrankung ausgeheilt istBeurteilung des Einzelfalls bei Vorliegen von ResiduenN 03–05, N 18–19Subakutes oder chronisches nephritisches Syndrom oder nephrotisches Syndrom Nierenversagen, BluthochdruckT – Bis zur KlärungBeurteilung des Einzelfalls durch einen Facharzt auf der Grundlage der Nierenfunktion und der Wahrscheinlichkeit von KomplikationenN 20-23Nieren- oder Uretersteine Schmerzen aufgrund einer NierenkolikT – Bis untersucht und bestätigt, dass keine Wahrscheinlichkeit für Symptome besteht, die das sichere Arbeiten beeinträchtigen P – In schweren Fällen wiederholter SteinbildungBeurteilung des EinzelfallsN 33, N 40Prostatavergrößerung/ Verlegung der Harnwege Akuter HarnverhaltT – Bis untersucht und behandelt P – Wenn nicht heilbarBeurteilung des EinzelfallsN 70-98Gynäkologische Erkrankungen – starke Vaginalblutungen, starke Menstruationsbeschwerden, Endometriose, Prolaps der Geschlechtsorgane oder Sonstiges Beeinträchtigung aufgrund von Schmerzen oder BlutungenT – Wenn Beeinträchtigung besteht oder eine Untersuchung erforderlich ist zur Klärung und Behandlung der UrsacheBeurteilung des Einzelfalls, wenn ein Risiko besteht, dass die Erkrankung während der Fahrt behandelt werden muss oder die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigtR 31, 80, 81, 82Proteinurie, Hämaturie, Glukosurie oder sonstige abnorme Urinbefunde Indikator für Nieren- oder andere ErkrankungenT – Wenn Erstbefunde klinisch signifikant P – Schwere und nicht heilbare Ursache, z. B. Einschränkungen der NierenfunktionSehr geringe Wahrscheinlichkeit einer ernsten GrunderkrankungZ 90.5Verlust einer Niere oder Funktionslosigkeit einer Niere Eingeschränkte Regulierung des Flüssigkeitshaushalts unter Extrembedingungen, wenn die verbleibende Niere nicht voll funktionstüchtig istP – Bei einem Mitglied der Decksmannschaft vor der ersten Anmusterung: jede Einschränkung der Funktionsfähigkeit der verbleibenden Niere. Bei einem bereits im Dienst befindlichen Mitglied der Decksmannschaft: bei signifikanter Dysfunktion der verbleibenden NiereDie verbleibende Niere muss voll funktionsfähig sein, eine fortschreitende Erkrankung der Niere darf nicht vorliegen, Beurteilungsgrundlage: Untersuchungen der Niere und Bericht eines FacharztesO 00-99SchwangerschaftO 00–99Schwangerschaft Komplikationen, in der Endphase Einschränkungen der Mobilität. Möglichkeit der Gefährdung von Mutter und Kind im Fall einer vorzeitigen Entbindung während der ArbeitT – Entscheidungen im Einklang mit nationaler Gesetzgebung Atypischer Verlauf einer Schwangerschaft, die eine hohe Kontrolldichte erfordertKomplikationslose Schwangerschaft ohne weitere beeinträchtigende Effekte: Entscheidungen im Einklang mit nationaler Praxis und GesetzgebungL 00-99HautL 00-08Infektionen der Haut Rezidive, Ansteckung anderer PersonenT – Bei Symptomen, die das sichere Arbeiten beeinträchtigen P – Zu erwägen für Mitglieder der Decksmannschaft bei rezidivierendem AuftretenJe nach Art und Schwere der InfektionL 10-99Andere Hauterkrankungen, z. B. Ekzeme, Dermatitis, Psoriasis Rezidive, manchmal beruflich bedingtT – Bei Symptomen, die das sichere Arbeiten beeinträchtigenBeurteilung des Einzelfalls, entsprechend eingeschränkt, falls Verschlimmerung durch Hitze oder Kontakt mit Substanzen am ArbeitsplatzM 00-99Erkrankungen des Muskel-Skelett-SystemsM 10-23Arthrose, andere Gelenkerkrankungen und nachfolgender Gelenkersatz Schmerzen und Einschränkungen der Mobilität mit Auswirkungen auf die Routine- und Notfallaufgaben. Möglichkeit einer Infektion oder Dislokation und beschränkte Lebensdauer der GelenkprothesenT – Nach Knie- oder Hüftgelenkersatz sind vor Rückkehr zur Arbeit eine vollständige Wiedererlangung der Gelenkfunktion sowie Bestätigung durch formelle Beurteilung eines Facharztes erforderlich P – Bei fortgeschrittenen und schweren FällenBeurteilung des Einzelfalls. Kann allen Anforderungen der Routine- und Notfallaufgaben entsprechen; es besteht nur eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit einer Verschlechterung, die eine Wahrnehmung der Aufgaben unmöglich machtM 24.4Luxation und Subluxation von Schulter- oder Kniegelenken Plötzliche Mobilitätseinschränkung, mit SchmerzenT – Bis zur ausreichenden Wiederherstellung und Stabilität der GelenkfunktionBeurteilung des Einzelfalls bei nur gelegentlich auftretender Luxation/SubluxationM 54.5Rückenschmerzen Schmerzen und Einschränkungen der Mobilität mit Auswirkungen auf die Routine- und Notfallaufgaben. Zunahme der EinschränkungenT – Während der Akutphase P – Bei rezidivierendem Verlauf oder schwerwiegenden BeeinträchtigungenBeurteilung des EinzelfallsY 83.4 Z 97.1Prothesen der Gliedmaßen Einschränkung der Mobilität mit Auswirkungen auf die Routine- und NotfallaufgabenP – Wenn wesentliche Aufgaben nicht wahrgenommen werden könnenWenn Routine- und Notfallaufgaben ausgeführt werden können, dürfen Einschränkungen bei bestimmten Tätigkeiten bestehen, die nicht zu den grundlegenden Aufgaben gehören. Beschränkung 03*** kann angezeigt seinAllgemeine ErkrankungenR 47, F 80Sprachstörungen Einschränkung der KommunikationsfähigkeitP – Unvereinbar mit der zuverlässigen, sicheren und effektiven Durchführung von Routine- und NotfallaufgabenKeine Beeinträchtigung der wesentlichen sprachlichen KommunikationT 78 Z 88Allergien (außer allergischer Hautausschlag und Asthma) Wahrscheinlichkeit eines Rezidivs und zunehmende Schwere der Reaktion. Einschränkung der Fähigkeit, die Aufgaben wahrzunehmenT – Bis keine Symptome mehr vorliegen, die das sichere Arbeiten beeinträchtigen P – Wenn lebensbedrohliche Reaktionen vernünftigerweise vorhersehbar sindWenn die allergische Reaktion eher nur beeinträchtigende Symptome auslöst und nicht zu einer lebensbedrohlichen Situation führt und die Auswirkungen vollständig durch die langfristige Einnahme von nicht steroidalen Medikamenten oder durch eine geänderte Lebensführung, die während der Arbeit ohne sicherheitskritische Auswirkungen durchführbar ist, kontrolliert werden könnenZ 94Transplantationen – Niere, Herz, Lunge, Leber (für Prothesen von Gelenken und Gliedmaßen sowie Linsen, Hörhilfe, Herzklappen usw. vgl. die jeweiligen krankheitsspezifischen Abschnitte) Möglichkeit einer Abstoßung. Nebenwirkungen der MedikationT – Bis ein stabiler Zustand nach der Operation und unter der Medikation zur Vermeidung einer Abstoßungsreaktion erreicht ist P – Beurteilung des Einzelfalls sowie Bestätigung durch formelle Beurteilung eines FacharztesBeurteilung des Einzelfalls unter Berücksichtigung einer positiven Beratung eines Facharztes. Tauglich mit einer zeitlichen Befristung von einem JahrBei den jeweiligen Erkrankungen einzuordnenChronisch-progrediente Erkrankungen, die zurzeit bei den entsprechenden Krankheitsgruppen enthalten sind, z. B. Huntington Chorea (einschließlich positiver Familienanamnese) und KeratokonusT – Bis untersucht und, sofern erforderlich, behandelt P – Wenn eine nachteilige Entwicklung wahrscheinlich istBeurteilung des Einzelfalls unter Berücksichtigung einer positiven Beratung eines Facharztes. Tauglichkeit kann trotz Vorliegen solcher Erkrankungen gegeben sein, sofern eine nachteilige Entwicklung bis zur nächsten Tauglichkeitsuntersuchung als unwahrscheinlich beurteilt wirdBei den jeweiligen Erkrankungen einzuordnenErkrankungen, die nicht gesondert aufgeführt sindT – Bis untersucht und, sofern erforderlich, behandelt P – Sofern dauerhaft Beeinträchtigungen vorliegenZur Beurteilung können Empfehlungen für ähnliche Krankheitsbilder genutzt werden. Zu berücksichtigen sind eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für das plötzliche Auftreten von Handlungsunfähigkeit, für das Auftreten von Rezidiven oder Progression der Erkrankung sowie Einschränkungen bei der Durchführung von Routine- und Notfallaufgaben. In Zweifelsfällen sollte der Rat von spezialisierten Ärzten eingeholt werden oder eine Beschränkung der Tauglichkeit oder der Verweis an einen Gutachter in Erwägung gezogen werden
einschließlich Lymphome, Leukämien und begleitende Erkrankungen
insbesondere akute Komplikationen z. B. Selbstgefährdung durch Blutungen
guter Kontrolle
Therapie-Compliance oder
Hypoglykämiewahrnehmung
guter Kontrolle
Therapie-Compliance oder
Hypoglykämiewahrnehmung
guter Kontrolle
Therapie-Compliance oder
Hypoglykämiewahrnehmung
Eine einfache Ohnmacht/ idiopathische Synkope
Keine einfache Ohnmacht/ idiopathische Synkope. Ungeklärte Störung: kein Rezidiv und ohne Nachweis einer kardialen, metabolischen oder neurologischen Ursache
Störung: wiederkehrend oder möglicherweise auf eine kardiale, metabolische oder neurologische Ursache zurückzuführen
Bewusstseinsstörungen mit Elementen, die auf einen Anfall hindeuten, siehe G 40–41